232016Feb

Schutzimpfung Bexsero® Men B

Liebe Eltern,

wir möchten Sie gerne auf eine zusätzliche Möglichkeit zur aktiven Immunisierung (Impfung) hinweisen. Seit einiger Zeit besteht die Möglichkeit gegen Meningokokken der Gruppe B zu impfen. Bereits seit einigen Jahren wird standardmäßig gegen Meningokokken der Gruppe C geimpft. Gegen andere Erreger der eitrigen Hirnhautentzündung wie Haemophilus influenzae Typ B (Hib) und Pneumokokken wird in Deutschland schon lange Zeit geimpft. Bemerkenswert ist insbesondere jedoch, dass in Deutschland die Typ C Meningokokken nur für ca. 25-30 % der Meningokokkeninfektionen (Hirnhautentzündung und Blutvergiftung) verantwortlich gemacht werden können. In ca. 70%! sind dies jedoch Typ B Meningokokken! Zu der bakteriellen Hirnhautentzündung kann eine den gesamten Organismus fulminant überflutende Blutvergiftung (Sepsis: Waterhouse-Friedrichsen-Syndrom) hervorgerufen werden, die nach wenigen Stunden häufig bereits tödlich enden, oder zum Absterben von Gliedmaßen führen kann. Bleibende neurologische Schäden sind ebenso möglich.

Da ca. 17% der Erwachsenen Meningokokken symptomlos in ihrer Rachenflora tragen, ist eine Tröpfcheninfektion jederzeit möglich. Die Erkrankung kann also auch ihr Kind treffen.

Für den Typ B war es schwieriger einen gut funktionierenden Impfstoff herzustellen, da einige Oberflächen-Bausteine des Bakteriums ähnlich zu körpereigenen Bausteinen ist. Vor drei Jahren wurde der Impfstoff fertig gestellt, 2 Jahre erprobt und seit 2013 europaweit zugelassen. Mit „Bexsero®“ ist nun eine Impfung gegen die entsprechenden Erreger möglich. Ab einem Alter von 2 Monaten kann bereits geimpft werden. Weiterhin ist auch eine Nachholimpfung in jedem beliebigen Alter möglich und sinnvoll. Nach entspr. Impfungen ist gegen Typ B Meningokokken in Deutschland mit einem Schutz von 80% zu rechnen.

Bis zu einer allgemeinen Empfehlung der STIKO dauert es noch. Die Impfung ist jedoch bereits hier eine „Expertenempfehlung“ und wird in Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen bereits offiziell empfohlen. (Stand 2014)

Den Zeitpunkt der Impfungen können Sie individuell für Ihr Kind der folgenden Auflistung entnehmen. Eine Kombination mit allen anderen Impfungen (außer Rota-Virus-Schluckimpfung) ist möglich.

Alter des Kindes 2 bis 5 Monate

  1. Gabe Tag 0
  2. Gabe nach 4 Wochen
  3. Gabe nach 4 Wochen
  4. Gabe mit 12 – 15 monaten (spätestens 24 Monate)

Alter des Kindes 6 bis 11 Monate

  1. Gabe Tag 0
  2. Gabe nach 2 Monaten
  3. Gabe mit 12-15 Monaten
  4. Gabe keine

Alter des Kindes 12 bis 23 Monate

  1. Gabe Tag 0
  2. Gabe nach 2 Monaten
  3. Gabe nach 12-23 Monaten
  4. Gabe keine

Alter des Kindes 2 bis 10 Jahre

  1. Gabe Tag 0
  2. Gabe nach mindestens 2 Monaten
  3. Gabe keine
  4. Gabe keine

Alter des Kindes > 11 Jahre

  1. Gabe Tag 0
  2. Gabe nach mindestens 1 Monat
  3. Gabe keine
  4. Gabe keine

Häufige Reaktionen nach Impfung
sind z.T. hohes Fieber und grippeähnliche Symptome, wie sie von den herkömmlichen Impfungen ebenfalls beschrieben werden. Es deutet sich bereits beim realen Einsatz des Impfstoffes eine gute Veträglichkeit an, wie bereits die Erfahrungen mehrerer kinderärztlicher Kollegen zeigen, die „Bexsero®“ jetzt schon routinemäßig impfen.

Was kostet die Impfung?
Die Impfung gegen Men B kostet pro Gabe €96,96 zzgl. Durchführung. Für die Durchführung berechnen wir den üblichen Abrechnungssatz entsprechend der sonstigen Impfungen in Gesamthöhe von 9,32 € (für Kinder > 4 Jahre) und 16,31€ (für Kinder bis zum vollendeten 4. LJ). Sie ist noch nicht allgemein von der STIKO empfohlen und die Kostenübernahme ist noch nicht vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als verpflichtend für die Krankenkassen der GKV erklärt worden. Über 50% der Kassen übernehmen die Kosten jedoch bereits „freiwillig“ da auch Sie vom Nutzen der Impfung überzeugt sind.

Sie sollten bei Interesse auf jeden Fall vor dem Beginn der Impfung bei Ihrer Krankenkasse um Kostenübernahme ersuchen. Wir halten für Sie entsprechende Dokumente bereit. Bitte informieren Sie sich bei Interesse bei unserem Personal über das weitere Vorgehen. Wenn die Kosten für die Impfung und/oder die Durchführung nicht oder nur teilweise übernommen werden muss diese privat beglichen werden. Ein Rechtsanspruch besteht aktuell noch nicht.

Wir persönlich haben mehrere dramatische, tödliche Verlaufsformen der Meningokokkenifektionen durch die Serogruppe B erlebt und positionieren uns klar zu einer Impfempfehlung.

Ihr Kinderärzteteam Lebach