22017Apr

Jedes Kind hat ein Recht auf Gesundheit und damit auf Impfungen

Die Menschenrechte gelten allumfassend. Die Vereinten Nationen haben für die Rechte der Kinder sogar eine eigene Konvention verabschiedet. Darin wird festgehalten, dass die Unterzeichner-Staaten die höchsten erzielbaren Standards für die Gesundheit der Kinder eines Landes anstreben. Keinem Kind darf der Zugang zur Gesundheits-Versorgung vorenthalten werden. Mehr noch: Anlässlich einer UN-Konferenz in New York vom 8.-10. Mai 2002 wurde durch die Teilnehmerstaaten (auch die Bundesrepublik Deutschland) vereinbart und als Ziel formuliert, dass jedes Kind das Recht auf Impfungen hat, und dass Routine-Impfungen notwendig sind, um das Recht des Kindes auf Gesundheit umzusetzen. Nach dem Grundgesetz haben Eltern das Recht, aber auch die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen. Der Staat muss dann eingreifen, wenn Eltern dieser Pflicht eklatant nicht nachkommen. In seltenen Fällen – wir schätzen diese auf 3% – lehnen Eltern Impfungen grundsätzlich ab. Es bleibt dann eine rechtlich schwierige Frage, was hier höher wiegt: das Elternrecht oder das Recht des Kindes auf Gesundheit. Dürfen Eltern ihrem Kind Impfungen auch dann vorenthalten, wenn daraus absehbar im Leben des Kindes Krankheit und in einzelnen Fällen gesundheitliche Schäden bis hin zum Tod resultieren?

Mehr Informationen unter
https://www.kinderaerzte-im-netz.de/impfen/recht-auf-impfung/