112023Jan

Neuaufnahmeregelung

Liebe Eltern.
Aus gegebenem Anlass möchten wir Ihnen unsere weiterhin geltende Neuaufnahmeregelung für Patienten erläutern.

Das Wichtigste vorneweg: Wir haben keinen grundsätzlichen Aufnahmestopp!

Es werden alle Neugeborenen, deren Eltern sich zur Vorsorgeuntersuchung (U2/U3) aus Lebach und Schmelz sowie deren Ortsteile melden, auch weiterhin aufgenommen. Zu diesen zählen:
Lebach: Aschbach, Dörsdorf, Eidenborn, Falscheid, Gresaubach, Knorscheid, Landsweiler, Niedersaubach, Rümmelbach, Steinbach, Thalexweiler.
Schmelz: Hüttersdorf, Primsweiler, Michelbach, Limbach und Dorf (im Bohnental)

Zusätzlich werden alle Neugeborenen aus den Ortschaften Hasborn, Neipel, Lindscheid, Überroth und Scheuern bei entsprechendem Wunsch angenommen.

Grundsätzlich werden auch – unabhängig vom Wohnort – alle neugeborenen Geschwisterkinder von bereits in der Praxis aufgenommenen Familien versorgt.

Bei Terminanfragen für Neugeborene aus anderen Ortschaften wird die Entscheidung im Einzelfall und nach Verfügbarkeit freier Termine geprüft.

Aufgrund der Kapazitätsgrenzen können aktuell unabhängig des Wohnsitzes jedoch keine „Wechselpatienten“, die bereits bei einem sonstigen ärztlichen Kollegen in Behandlung sind, angenommen werden. Weiterhin ist auch aus selbigem Grund eine Weiterbehandlung unserer Patienten nach dem 18. Geburtstag nicht möglich.

Grundsätzlich werden bei all diesen Regelungen keine Unterschiede bzw. Ausnahmen aufgrund des Versichertenstatus gemacht.
Die o.g. Regelungen gelten nicht für die Sondersprechzeiten der Kinderendokrinologie und Kinderdiabetologie.

Ihr Praxisteam