Maskenpflicht ab 25.01.2021
Ab 25.01.2021 gilt auch bei uns eine verschärfte Maskenpflicht „Besucher in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Patienten und Besucher in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen,…“ haben „eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Eltern und Sorgeberechtigte haben dafür Sorge…