252021Jan

Maskenpflicht ab 25.01.2021

Ab 25.01.2021 gilt auch bei uns eine verschärfte Maskenpflicht

„Besucher in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Patienten und Besucher in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen,…“ haben „eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen. Eltern und Sorgeberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder oder Schutzbefohlenen ab Vollendung des sechsten Lebensjahres die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung einhalten, sofern diese dazu in der Lage sind.“ „[A]ls Mund-Nasen-Bedeckungen […] [sind] medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer Standards) zu tragen.“

Grundlage: Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 22.01.2021, Artikel 2, §2
https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/rechtsverordnung-massnahmen/_documents/verordnung_stand-2021-01-22.html